Arbeitnehmer sind am Arbeitsplatz über den jeweiligen Unfallversicherungsträger versichert. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber u.a. die Verpflichtung zur Aus- und Fortbildung einer bestimmten Anzahl von anwesenden Ersthelfern ( DGUV Vorschift 1, § 26):•Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten = ein anwesender Ersthelfer• > 20 Anwesende = 5% der Belegschaft in Verwaltung und Handel 10% der Belegschaft in sonst. Betrieben •Eine Fortbildung / Auffrischung ist gesetzlich alle 2 Jahre vorgeschriebenWir führen die Schulung als Inhouse Schulung in Ihren Räumen während der Arbeitszeit gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften durch; den Termin stimmen wir mit Ihnen ab.•Die Kursdauer beträgt sowohl für die Grundausbildung als auch für die Auffrischungen 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (inklusive Pausen 7,5 Stunden) •Die Kursgebühr von 44,10 € / Teilnehmer wird bei vorheriger Anmeldung von Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) übernommen und wir rechnen direkt mit dieser ab.Somit sind diese Kurse für Sie kostenlos. Bei Fragen zur Kostenübernahme nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.•Wir arbeiten mit der nach dem DGUV Grundsatz 304-001ermächtigten Stelle, dem Institut für Methodik und Notfallmedizin (IMN) zusammen. •Die Teilnahmebescheinigungen werden auch für die Ausstellung von Führerscheinen aller Klassen, Trainerscheine u.ä. anerkannt•Teilnehmerzahl: 10 -15 Teilnehmer pro Kurs .Bei abweichender Teilnehmerzahl nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf .